UNSERE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ARTIKEL 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
  1. Digi Card, vertrieben von Digital Productions, ist eine Handelsbezeichnung von Dark Space International mit Sitz in Kasteel Osenstraat 31, 6043 HW in Roermond unter der Handelsregisternummer 82136505 und wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet..
  2. Die Gegenpartei oder der Verkäufer wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
ARTIKEL 2: ANWENDBARKEIT DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers.
  2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
ARTIKEL 3: ZAHLUNGEN
  1. Der volle Kaufpreis wird immer vor Erhalt des Produkts oder der Dienstleistung bezahlt. Für Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Beleg über die Reservierung und die Vorauszahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, kommt er in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Wenn der Käufer in Verzug bleibt, wird der Verkäufer mit der Abholung fortfahren. Die mit dieser Abholung verbundenen Kosten trägt der Käufer.
    Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Erstattung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Wenn sich der Käufer weigert, an der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
ARTIKEL 4: ANGEBOTE UND PREIS
  1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist.
  2. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot.
    Lieferzeiten in Angeboten sind unverbindlich und geben dem Käufer kein Recht auf Auflösung oder Entschädigung, wenn diese überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen ausgewiesene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und etwaigen sonstigen staatlichen Abgaben zusammen.
ARTIKEL 5: RÜCKTRITTSRECHT
  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Bestellung zu kündigen (Widerrufsrecht).
    Die Frist beginnt mit dem Eingang der (vollständigen) Bestellung beim Verbraucher.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach Maß gefertigt oder nur für kurze Zeit aufbewahrt werden.
  3. Der Verbraucher kann das Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Beantwortung der Frage zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt aufbewahren möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und – soweit dies zumutbar ist – in der Originalverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.
ARTIKEL 6: ÄNDERUNG DES ABKOMMENS
  1. Sollte sich bei Vertragsabschluss herausstellen, dass zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
  2. Stimmen die Parteien einer Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu, kann dadurch der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinflusst werden.
  3. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich informieren. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und / oder qualitative Folgen, hat der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber zu informieren.
  4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
ARTIKEL 7: LIEFERUNG UND RISIKOÜBERGANG
  1. Sobald der Käufer den Kauf erhalten hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
ARTIKEL 8: FORSCHUNG UND WERBUNG
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb einer möglichst kurzen Frist, zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die Qualität und Menge der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entspricht, mindestens jedoch, dass Qualität und Menge den Anforderungen des normalen (gewerblichen) Verkehrs entsprechen.
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich vorgelegt werden.
  3. Ist die Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist begründet, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder die Lieferung abzubrechen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu übersenden.
  4. Geringfügige Abweichungen und / oder übliche Abweichungen und Abweichungen in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
    Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zum selben Vertrag gehören.
  5. Nach Verarbeitung der Ware beim Käufer werden keine Reklamationen angenommen.
ARTIKEL 9: PROBEN UND DEMOS
  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies nur als Hinweis, ohne dass die zu liefernde Ware beantwortet werden muss.
    Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entspricht.
  2. Bei Vereinbarungen über unbewegliches Vermögen gilt die Angabe der Oberfläche oder anderer Maße und Angaben auch nur als Hinweis, ohne dass die zu liefernde Ware beantwortet werden muss.
ARTIKEL 10: LIEFERUNG
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  2. Verweigert der Käufer die Abnahme oder gibt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen fahrlässig ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  3. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  4. Benötigt der Verkäufer Daten vom Käufer zur Ausführung des Vertrages, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  5. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist indikativ. Dies ist niemals eine tödliche Frist. Bei Überschreitung der Frist hat der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen.
  6. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Teile bei Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
ARTIKEL 11: AUFSTIEG
  1. Kann der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstanden sind.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall alle Umstände, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer der Käufer die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages nicht zumutbar verlangen kann, wie z B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Besatzung, Streiks, Ausgrenzung von Arbeitskräften, veränderte staatliche Maßnahmen, Verkehrsprobleme und andere Störungen in das Geschäft des Verkäufers.
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Subunternehmer, von denen der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies kann dem Verkäufer angelastet werden.
  4. Tritt eine Situation wie oben beschrieben auf, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn der im vorhergehenden Satz genannte Sachverhalt 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
ARTIKEL 12: ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

Rechte einer Vertragspartei können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit eigentumsrechtlicher Wirkung im Sinne des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

ARTIKEL 13: EIGENTUMS- UND EIGENTUMSRECHT
  1. Die beim Verkäufer gelieferten Waren und Gegenstände sowie Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten bis zur Bezahlung des vereinbarten Teils einzustellen. Es liegt dann ein Zahlungsverzug eines Gläubigers vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall nicht gegen den Verkäufer erfolgen.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf erstes Anfordern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß bezahlt worden, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Fall wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
ARTIKEL 14: HAFTUNG
  1. Eine Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages entstehen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der von der oder den geschlossenen Haftpflichtversicherungen im jeweiligen Fall gezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung entsprechend der jeweiligen Policy.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder Vorsatz des Verkäufers oder seiner Vorgesetzten beruhen, ist nicht ausgeschlossen
ARTIKEL 15: BESCHWERDEN
  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die geleistete Arbeit dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
    Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Ist eine Beanstandung begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
ARTIKEL 16: GARANTIE
  1. Sofern Garantien im Vertrag enthalten sind, gilt folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Erhalt der vom Käufer verkauften Ware
  2. Mit der betreffenden Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer hergestellt werden, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig auf Kosten und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich niemals auf eine Garantieverletzung berufen kann. Abschnitt 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Zuwiderhandlung dem Käufer bekannt war oder durch Nachforschungen hätte bekannt werden können.
  3. Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, die Kaufsache für nicht bestimmungsgemäße Zwecke herzustellen oder zu verwenden .
  4. Wenn sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen Fall bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
ARTIKEL 17: ANWENDBARES RECHT
  1. Für diese Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht. Der niederländische Richter ist zuständig.
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.